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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Abigrap IT-Dienstleistungen GbR

1. Geltungsbereich


1.1 Auf Lieferungen und Leistungen von Abigrap IT-Dienstleistungen GbR (im Folgendem Abigrap) finden ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

1.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen Abigrap nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.


2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt


2.1 Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von Abigrap schriftlich bestätigt worden ist.

2.2 Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von Abigrap unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von Abigrap. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Abigrap verbindlich.

2.3 Etwa zum Angebot gehörige Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.) sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.

2.4 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behält sich Abigrap das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von Abigrap dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von Abigrap sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

2.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


3. Preise, Zahlungsbedingungen


3.1 Allein maßgebend sind die im Angebot genannten €-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Die Preise gelten ab Betriebsstätte Abigrap IT-Dienstleistungen GbR einschließlich etwa anfallender Verpackungskosten. Versandkosten und sonstige Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.2 Zahlungen sind binnen spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung als Überweisung ohne Abzug zu leisten.

3.3 Ergeben sich nach Auftragsbestätigung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich Abigrap vor, auf Zahlung per Vorkasse zu bestehen. Darüber hinaus ist Abigrap berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Evtl. entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


4. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung


4.1 Der Auftraggeber kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind im kaufmännischen Verkehr sämtliche Zurückbehaltungsrechte - gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber Abigrap ausgeschlossen.

4.2 Der Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zur Aufrechnung gegenüber Abigrap berechtigt.

4.3 Die Rechte des Auftraggebers sind nur mit Zustimmung von Abigrap abtretbar.


5. Verzug, Unmöglichkeit


5.1 Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch Abigrap vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Abigrap, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.

5.2 Soweit Abigrap durch besondere Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Abigrap liegen und die nachweislich erheblichen Einfluß auf die Erfüllung der Leistungspflicht von Abigrap haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von Abigrap eintreten.

5.3 Hat Abigrap die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 0,5% der vertraglichen Vergütung von Abigrap je Woche, insgesamt höchstens 5% der vertragli-chen Vergütung, zu verlangen; weiterge-hende Ansprüche sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütungen von Abigrap je Schadensfall begrenzt, wenn Abigrap die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und Abigrap dies in Folge nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.


6. Gefahrübergang


Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegen-stand bzw. Teillieferungen die einzelnen Teile des Vertragsgegenstandes die Betriebsstätte von Abigrap verlassen, und zwar auch dann, wenn Abigrap noch weiter Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen hat.


7. Gewährleistung


7.1 Im Hinblick darauf, dass generative Prototypenfertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden errei-chen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von Abigrap generativ gefertigten Prototyps/Produktes wegen Nichteinhaltung ver-bindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können.

7.2 Bei den auftragsgegenständlichen Produkten handelt es sich um Prototypen, die der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen, jedoch nicht – soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt – den an Serienprodukten zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden zu können.

7.3 Soweit Abigrap im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet Abigrap für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von Abigrap ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird von Abigrap keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.

7.4 Soweit Abigrap Daten/Programme in die elektronische Datenverarbeitung des Auftraggebers eingibt bzw. einsetzt oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber Software zur Verfügung stellt, gewährleistet Abigrap, dass die Daten/Programme/Software nicht mit Computerviren befallen sind, die mit den jeweils aktuellen handelsüblichen „Viren-Suchprogrammen“ gefunden werden können. Eine darüberhinausgehende Haftung wegen einer etwaigen Übertragung von Computerviren ist ausgeschlossen.

7.5 Erweist sich der von Abigrap gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist Abigrap verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag erklären oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.6 Fehlt dem von Abigrap gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt dem Rücktritt vom Vertrag oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetre-tenen Mangelfolgeschaden schützen oder Abigrap trifft ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.7 Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel bis spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststel-lung schriftlich bei Abigrap anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflich-tung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.


8. Allgemeine Haftungsbeschränkung


Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen Abigrap und dem Auftraggeber individuell getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes ergibt, ist eine Haftung von Abi-grap auf Schadenersatz in Form von Geld gegenüber seinem Auftraggeber auf einen Höchstbetrag von 1.500,00€ beschränkt, es sei denn, Abigrap fällt ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Abigrap bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegen-standes bestehender Forderungen von Abigrap aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

9.2 Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von Abigrap berechtigt.

9.3 Erlischt das Vorbehaltseigentum von Abigrap infolge Weiterveräußerung oder Verarbeitung, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte, Ansprüche und Forderungen an Abigrap ab.

9.4 Zugriffe Dritter auf den vorbehaltenen Liefergegenstand hat der Auftraggeber Abigrap unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

9.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Abigrap nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftragge-ber zur Herausgabe verpflichtet.


10. Verschwiegenheit


Sowohl Abigrap als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.


11. Widerrufsbelehrung


11.1 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru-fen.

11.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszu-üben, muss der Auftragsgeber Abigrap mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11.3 Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat Abigrap dem Auftraggeber alle Zahlungen, die Abigrap vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von Abigrap angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Abigrap eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Abigrap dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.4 Abigrap kann die Rückzahlung verweigern, bis Abigrap die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass der Auftraggeber die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

11.5 Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Auftraggeber Abigrap über den Widerruf dieses Vertrags unterrichttet, an Abigrap zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

11.6 Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

11.7 Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Auftraggeber zurückzuführen ist.

11.8 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


12. Schlußbestimmungen


12.1 Rechtsbeziehungen zwischen Abigrap und in- wie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Im Handelsverkehr wird als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Kaufbeuren vereinbart.

12.3 Weiterhin wird im Handelsverkehr als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten Kaufbeuren vereinbart.


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